Anforderungen beim Umbau zum Wohnmobil
Die Anforderungen an Wohnwagen bzw. Wohnmobile werden in einem Merkblatt des VdTÜV (Nr. 740) geregelt, wie:
- Mindestausstattung für den Wohnteil (Sitz- und Schlafgelegenheit, Küche, Tisch, Stauraum)
- Feste Montage von Einbauten, Heizung und Belüftung
Der Wohnteil muss den überwiegenden Teil des Fahrzeugs einnehmen und den Eindruck eines für Wohnzwecke geeigneten Raumes hervorrufen. Die Ausstattung des Wohnteils muss so beschaffen sein, dass auch bei Unfällen die Gefahr oder das Ausmaß von Verletzungen möglichst gering gehalten wird.
Grundsätzlich eignen sich fast alle größeren Fahrzeuge zum Umbau in ein Wohnmobil. In jedem Fall sollten Sie sich vor dem Umbau mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle (TP) abstimmen.
Die Abnahme der Änderungen können nur von amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (TP) vorgenommen werden. Mit der Aufgabe der TP ist in Berlin und in den neuen Bundesländern DEKRA beauftragt.
Preisgarantie
Wir garantieren im Privatkundengeschäft, dass der angebotene Preis bei Beginn des Vertrags zum 1. Januar des Folgejahres noch gilt. Tariferhöhungen bleiben dann unberücksichtigt. Selbstverständlich wird jedoch ein geänderter Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt. Aber dieser wirkt sich ja bei einem unfallfreien Verlauf allenfalls beitragssenkend aus.
Weitere Informationen
Im Folgenden finden Sie weiterführende Informationen zu dieser Thematik: